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Steuerberatung für Ärzte

Corona: Alle Infos für Ärzte

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der aktuellen Entwicklungen möchten wir Sie informieren, dass wir natürlich immer für Sie da sind. Wenn wir auch zur Zeit auf E-Mails und Telefonate beschränkt sind. Gerne beraten wir Sie beispielsweise im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fragen oder stellen Herabsetzungsanträge beim Finanzamt und der Sozialversicherung. Laufend aktualisierte Unternehmer-Infos finden Sie übrigens hier –> Infos vom Steuerberater und Infos der WKO.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
(Zur Kurzarbeit, siehe etwas weiter unten im Text)
Herzliche Grüße, Ihre SFÄ Teams

Corona-SteuerNews

  • Härtefallfonds: Neue Richtlinie
    Mit 3. Juni wurde eine neue Richtlinie vom Bundesministerium für Finanzen herausgebracht. Diese Richtlinie regelt detailliert alles rund um den […]
  • Corona-Hilfsfonds: Vorauszahlung aus Fixkostenzuschuss ab 20. Mai 2020 möglich
    In der Presseaussendung des BMF am 07.05.20 wurde bekannt gegeben, dass es möglich sein wird eine Vorauszahlung aus dem Fixkostenzuschuss […]
  • Härtefallfonds: Alles zur Phase 2 – Start 20.04.20
    Der Härtefallfonds ist eine Hilfsmaßnahme in der Corona-Krise für Selbstständige und dient der Deckung der Lebenserhaltungskosten von Unternehmer*innen. Die Beantragung […]
  • Werden Unternehmer ausreichend unterstützt?
    Unternehmer*innen werden mit den bisher getroffenen Maßnahmen der Regierung nicht ausreichend unterstützt. Während Dienstnehmern bei der Kurzarbeit zwischen 80-100% (bei […]
  • Corona Hilfspaket: Fixkostenzuschuss
    Der neue Corona Hilfsfonds soll österreichische Unternehmen bei Liquiditätsengpässen auf Grund der Corona-Krise mit finanziellen Mitteln helfen. Der Corona Hilfsfond […]

Steuern, Abgaben und Sozialversicherung

Um die Steuern, Abgaben und Sozialversicherung an eventuelle Umsatzeinbußen anpassen zu können bzw. Zahlungen aufschieben zu können, würden wir Sie bitten uns zu kontaktieren damit wir alle erforderlichen Anträge für Finanzamt und SVS für Sie korrekt erledigen können.

Stundung ÖGK (Arbeitnehmer)

Online Anträge SVS

Kurzarbeit

Anleitung Sozialpartnervereinbarung für Corona-Kurzarbeit

Der Arbeitgeber hat hierbei die Sozialpartnervereinbarung und das AMS-Antragsformular auszufüllen (Berechnungshilfe). Die Vereinbarung ist vom Arbeitgeber und sämtlichen betroffenen Arbeitnehmern (oder dem Betriebsrat) zu unterzeichnen. Das Formular und die Vereinbarung sind vom Arbeitgeber mit einer Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf Grund von Corona und den Folgemaßnahmen per Mail (hier) an das AMS zu senden. Die Originale sind postalisch an die jeweilige AMS-Landesstelle zu senden.

Am besten Sie beantragen gleichzeitig die Zugangsdaten für das eAMS-Konto Ihres Unternehmens. Dieses werden Sie für die Abrechnung der Kurzarbeit benötigen. Für das eAMS Konto benötigen Sie einen (1) Firmenbuchauszug oder Registerauszug, (2) eine Ausweiskopie des Hauptanwenders (=die Person, die das eAMS Konto verwalten soll) und (3) das Formular eAMS Vertretungsbefugnis. Die zweite Seite (Vollmacht zur Nutzung des eAMS Kontos) ist nur auszufüllen wenn jemand anderes als die Geschäftsführung die Verwaltung übernehmen soll. Die Zugangsdaten werden per RSa-Brief zugesandt.

AMS Videoanleitung zum Ausfüllen des Kurzarbeitsantrags

Sozialpartnervereinbarung:

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  • 1020 Wien, SFÄ Apomed, Steuerberatung für Ärzte

  • 1180 Wien, SFÄ Mag. Stoiber &  Partner, Steuerberatung für Ärzte

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  • 8010 Graz, SFÄ Admedio , Steuerberatung für Ärzte

  • 8042 Graz, SFÄ Mag. Schröttner &  Partner, Steuerberatung für Ärzte

  • 9020 Klagenfurt, SFÄ Mag. Napetschnig & Mag. Wieser, Steuerberatung für Ärzte

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