Arbeitnehmerveranlagung 2006

Das Wichtigste für Ihre Arbeitnehmerveranlagung 2006

Die Abwicklung Arbeitnehmerveranlagung 2006 über Finanzonline unter
www.finanzonline.bmf.gv.at
 

Das aktuelle Formular Arbeitnehmerveranlagung 2006 unter
www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start/?FNR=L1

oder besser:

Fragen Sie doch einfach einen unserer SFÄ-Steuerberater! 

Hier 10 Tipps für Ihre Arbeitnehmerveranlagung 2006:

TIPP 1: Kein Fehler möglich
Sie haben eine Steuererklärung abgegeben, weil Sie sich eine Steuergutschrift erhofften. Und dann werden Sie mit einer Steuernachforderung konfrontiert. In diesem Fall können Sie Ihren Antrag auf Veranlagung noch immer zurückziehen. Sie können also gar nichts falsch machen. Dies geht leider nicht in den Fällen, wo eine Pflichtveranlagung vorliegt, Sie also ohnehin eine Steuererklärung abzugeben haben.

TIPP 2: Negativsteuer
Sie denken, wenn ich keine Steuer bezahlt habe, kann ich auch keine zurückfordern. Falsch gedacht, in Österreich geht das. Bei einem Alleinverdiener gibt es maximal EUR 474,– Negativsteuer, bei anderen maximal EUR 110,-. In diesen Fällen braucht man mehr oder weniger nur seine Bankverbindung dem Finanzamt bekannt zu geben.

TIPP 3: Fünf Jahre zurück
Die Frist für den Antrag auf Veranlagung beträgt fünf Jahre. Das heißt, damit es sich auch schön auszahlt, kann man das Ganze für die Jahre 2002 – 2006 rückwirkend machen.

TIPP 4: Einfacher geht’s nicht
Wenn Sie unregelmäßige Bezüge hatten oder der Alleinverdienerabsetzbetrag bei der Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurde, oder das Pendlerpauschale, sind Sie ein Kandidat für einfachst zu erlangende Gutschriften.

TIPP 5: Fachliteratur
Steuerlich abgesetzt werden kann nur jene Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht.

TIPP 6: Arbeitssuchkosten
Mussten Sie den Arbeitgeber wechseln? Dann trifft meistens auch TIPP 4 zu. Weiters vermindern sämtliche Kosten der Arbeitssuche Ihre Steuern, wie z.B. Reisekosten, Telefonkosten, Porti, Büromaterial, etc.

TIPP 7: Aus- und Weiterbildung
Die Aus- und Weiterbildung der Steuerzahler stellen in der Regel Werbungskosten dar. Und hier kommt oft einiges zusammen.

TIPP 8: „Doppelte Haushaltsführung“ und Familienheimfahrten
Hier steht eigentlich immer eine satte Gutschrift ins Haus. Eine aus beruflichen Gründen angemietete Wohnung oder ein Hotelzimmer können Werbungskosten sein. Voraussetzung: Wenn der Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen vom Familienwohnsitz mindestens 120 Kilometer weit entfernt ist und eine Verlegung des Familienwohnsitzes dorthin nicht zumutbar ist.

TIPP 9: Stichworte und Anregungen
Hier einige weitere Stichworte und gedankliche Anregungen: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge, Arbeitszimmer, Betriebsratsumlagen, Computer und Zubehör, Fachliteratur, Fahrtkosten, Internet, Kraftfahrzeug, Kirchenbeiträge, Reisekosten, Sprachkurse, Studienreisen, Telefon und Handy, Steuerberatungskosten, Spenden, Umschulungsmaßnahmen, Versicherungen, Zahnbehandlungen… Alles Punkte, welche für Sie bares Geld bedeuten können.

TIPP 10: Zuletzt der wichtigste Tipp: Rufen Sie uns für ein Beratungsgespräch an, kostenloser Erstkontakt: Tel.: 0800-221230